Betrieb von VerbrennungsheizgerätenIn Campingfahrzeugen während der Fahrt (Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG)

Die europaweite Harmonisierung der Gasvorschriften brachte Veränderungen mit sich. So ist der Betrieb von Verbrennungsheizgeräten während der Fahrt nun für den ganzen EU Raum einheitlich geregelt (Heizgerätrichtlinie 2001/56/EG) und bei entsprechender Ausstattung ab sofort ausdrücklich erlaubt (gilt für Anlagen die nach 2007 zugelassen wurden).

Achtung: In der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG ist ausdrücklich von Verbrennungsheizgeräten (= Heizung) und von Verbrennungsheizgeräten als Bauteil (= z.B Gasbrenner des Kühlschrank) die Rede. Damit ist rechtlich gesehen auch der Betrieb des Kühlschranks während der Fahrt nur in Verbindung eines Gasreglers nach EN12864 (z.B Secomotion, Mono Control CS, Duo Control CS System usw.) zulässig. Diese sind auch für Zweiflaschenanlagen lieferbar, aber nicht mit den älteren Mehrflaschenanschlüssen (z.B Duomatic, Triomatic) kombinierbar (andere Anschlüsse und andere Schlauchsysteme !)

 

Zugelassen sind neben dem Secumotion System (nur für 30 mbar) die Systeme Mono Control CS und Duo Control CS. Das Kürzel CS steht für Crash Sensor. Diese Systeme entsprechen ebenfalls der Heizgeräterichtlinie und sind sowohl in 50 mbar als auch in 30 mbar Versionen lieferbar.

Diese Verbrennungsheizgeräterichtlinie gilt bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen sogar für Frankreich wo bisher ein Betrieb ausdrücklich verboten war. Der Aufbau der Anlage garantiert, dass bei einem eventuellen Unfall kein Gas aus der Anlage austreten kann.

 

Wichtige Informationen zum Bestandschutz von Altanlagen

Diese Richtlinie gilt für entsprechend ausgestattete Fahrzeuge ab Erstzul. 2007 und nur mehr diese dürfen während der Fahrt Verbrennungsheizgeräte betreiben. Bei älteren Anlagen die bisher während der Fahrt betrieben werden durften, ist ein Betrieb während der Fahrt generell nur mehr mit Gasreglern nach EN 13786 (50 mbar oder 30 mbar), unter Berufung auf den Bestandsschutz (vorläufig) zulässig !

Hier kommt der Grundsatz der "Einhaltung des derzeit höchsten technologischen Standard" zum Tragen!! Bei den alten Anlagen wurde nur ein einfacher Gasregler mit Schlauchbruchsicherung verbaut. Durch die altersbedingte Austauschpflicht für Gasregler nach spätestens 10 Jahren sollten diese Regleranlagen in der Praxis schon vom Markt verschwunden sein bzw. in Kürze verschwinden. In Frankreich ist bzw. war ein Betrieb während der Fahrt mit solchen Altanlagen generell nicht erlaubt! Hier können nun die neuen CS Reglersystem eingesetzt werden, da es diese auch in einer 50 mbar Version gibt.

Die Grundfunktionen der Gasreglersysteme im Fahrtbetrieb

  •  Regeln des zulässigen Betriebsdruck (30 mbar bzw. 50 mbar)
  •  Abschalten bei Schlauchbruch u. Beschädigung
  •  Regelung der zulässigen und erforderlichen Gasdurchflussmenge
  •  Sofortiges Abschalten bei Überschreitung der Durchflussmenge
  •  Bei Überdruck wird in den aufgesetzten Zwillingsregler entlüftet (kein Gasaustritt)
  •  Abschalten bei Unfall oder mechanischen Defekten

Ein kleiner Auszug aus den Anforderungen an die Gasanlage, damit der Betrieb der Heizung während der Fahrt erlaubt ist:

1. Die Gasanlage muss mit einem Gasregler nach EN 12864 (z.B. Mono Control CS, Duo Control CS Truma SecuMotion, GOK usw.) ausgestattet sein. Der Betriebsdruck beträgt grundsätzlich 30 mbar. Ein Betrieb mit 50 mbar Betriebsdruck ist nur mit den CS Systemen zulässig.

Auf diesen Regleranlagen ist ein Durchflussbegrenzer inkl. Sicherheitsabschalter verbaut, der bei einem Störfall sofort den Gasdurchfluss unterbricht. Es gibt wahlweise auch Regleranlagen mit Zweiflaschenanschluss. Diese Regler entsprechen allen gültigen Vorschriften (EN12864 & EN13786) und sind daher auch für den streng geregelten gewerblichen Bereich zugelassen (eventuelle Länderspezifische weitere zusätzliche Auflagen sind unbedingt zu beachten!!)

2. Die Verbindung zum Gasrohr muss mit einem speziellen Druckschlauch (mit länderspezifischen Anschluss (in Europa gibt es 5 verschiedene Varianten) sowie einer Schlauchbruchsicherung durchgeführt werden.

Wir danken der Firma Truma Gerätebau für die Bereitstellung von Skizzen und Bildern.


© Christian Schurian MBA BSc
Sachverständiger für Wohnwagen, Wohnmobile, Gasanlagen , Campingzubehör - www.schurian.at
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